Die Innungen
Die etwa 7.000 verschiedenen Innungen in Deutschland vertreten die Berufsgruppen im Handwerk. Es gibt entsprechend beispielsweise die Elektroinnung, die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes oder die Schreiner-Innung. Die Betriebe des Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes sind Mitglieder der Handwerksinnungen. Die Innungen sind in den Kreishandwerkerschaften sowie den Landesfach- und Landesinnungsverbänden vertreten.
Die Innungen gehen auf die Tradition der Zünfte zurück. Sie waren im Mittelalter für die einzelnen Handwerksberufe zuständig.
Mitglieder einer Innung sind Handwerksmeister, die den Beruf selbstständig ausüben. Sie gehören zum gleichen oder einem ähnlichen Handwerk. Anders als in der Handwerkskammer ist die Mitgliedschaft in einer Innung freiwillig.
Innungsvorstand ist der Obermeister oder die Obermeisterin, die Stellvertretung hat entsprechend der stellvertretende Obermeister oder die stellvertretende Obermeisterin. Da die Ausbildung ein Schwerpunkt der Innungen ist, ist der oder die Beauftragte für Bildung ein wichtiger Bestandteil des Vorstands. Diese Arbeit beinhaltet die Klärung von Fragen und Problemen während der Ausbildung, und die Beauftragten sind Bindeglieder zwischen den Auszubildenden und dem ausbildenden Handwerksbetrieb. Weitere Schwerpunkte der Innungsarbeit sind
- Stellung von Prüfungsausschüssen
- Durchführung von Gesellenprüfungen
- Durchführung von Fachschulungen und Lehrgängen
- Informationen über das vertretene Handwerk
- Förderung der Zusammenarbeit von Meistern, Gesellen und Auszubildenden
- Förderung der Interessen ihrer Mitglieder, sofern sie das Gewerbe betreffen.