Der Raumausstatter
Schon vor 700 Jahren wurden Burgen und Schlösser von Tapissiers ausgestattet. Aufgrund der kühlen Atmosphäre in diesen Bauten waren sie hauptsächlich dafür zuständig, Teppiche zu verlegen. Bis 1965 war der Beruf unter den Begriffen Polsterer-Dekorateur und Tapezierer-Dekorateur bekannt.
Will man heute als Raumausstatter einen eigenen Betrieb eröffnen, muss man keinen Meistertitel vorweisen. Hier reicht seit 2004 die Gesellenprüfung, um sich selbstständig zu machen.
Als Raumausstatter*in gestaltet man beispielsweise Räume, Polstermöbel, Wände und Decken. Das kann in einer Privatwohnung ebenso sein wie in einem Büro, einem Geschäft, Hotel oder Krankenhaus. Die Arbeitsbereiche des Raumausstatters können sich mit denen der Innenarchitekten überschneiden, vor allem wenn es um das Entwerfen von Einrichtungen oder künstlerische Dekoration geht.
Die Arbeiten des Raumausstatters sind vielfältig und erfordern einesteils Kraft, wenn zum Beispiel Bodenbeläge verarbeitet und vorher die alten Beläge herausgerissen sowie die schweren Beläge transportiert werden müssen. Andererseits braucht man Geschick und Geduld, um Möbel zu polstern. Um den Kunden Vorschläge besser zu visualisieren, sollte man ein gewisses Zeichengeschick mitbringen oder entsprechende Programme im Computer beherrschen und natürlich über Kreativität verfügen. Damit man die Materialien in genügender Anzahl beschaffen kann, muss man mit dem Zollstock umgehen und rechnen können. Ebenfalls sollte man den Kunden zugewandt sein, ihnen gegenüber freundlich und auch empathisch sein.