Der Zahntechniker
Handwerk heute

Der Zahntechniker

Die Berufsbezeichnung ist etwas irreführend. Der Zahntechniker ist ebenso ein Handwerker wie beispielsweise der Schmied, und die Ausbildung findet auch im dualen System statt. Am Ende der dreieinhalbjährigen Ausbildungszeit steht die Gesellenprüfung. Die Ausbildungszeit kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Nach der Gesellenprüfung kann der Zahntechniker auch eine Meisterprüfung ablegen.

Anfang des 19. Jahrhunderts kamen immer mehr künstliche Gebisse auf, die damals noch von Zahnärzten gefertigt wurden. Mit der Spezialisierung einiger Zahnärzte auf die Arbeit der Herstellung künstlicher Zähne und Gebisse wurde nach und nach diese Beschäftigung vom Zahnarztberuf abgetrennt. 1911 begann sich der Begriff „Zahntechniker“ zu etablieren. 1930 wurde der Beruf des Zahntechnikers als Handwerksberuf anerkannt. Anders beim Zahnarztberuf ging es hierbei nämlich nicht um Heilung, sondern um das Herstellen von Gegenständen.

Ein Zahntechniker kann in seiner eigenen Werkstatt, als Angestellter in einem Zahntechniklabor oder in einer größeren Zahnarztpraxis arbeiten. Die Arbeitszeiten sind die normalen Zeiten zwischen acht und siebzehn Uhr, eventuell kann es aber zu Überstunden kommen, wenn ein Auftrag unbedingt fertiggestellt werden muss.

Ein Zahntechniker stellt nicht nur neue Gebiss- und Zahnstücke her, sondern beispielsweise auch Schnarch- oder Knirschschienen oder Zahnspangen. Diese zahntechnischen Produkte müssen ab und an auch repariert oder gereinigt werden. Auch dies sind Aufgaben des Zahntechnikers. Ebenfalls gehören Beratungen von Zahnärzten und Patienten zum Aufgabenbereich des Zahntechnikers.