Der Meistertitel
In der Tradition war vorgeschrieben, dass man zur Erlangung des Meistertitels
- mindestens 24 Jahre alt sein,
- die Gesellenprüfung abgelegt,
- in dem Beruf mindestens drei Jahre gearbeitet,
- eine Meisterschule besucht und
- ein Meisterstück angefertigt haben musste.
Diese Bedingungen sind heute abgeschwächt. Festgeschrieben ist noch immer die Gesellenprüfung in dem Beruf, in dem man die Meisterprüfung ablegen möchte. Der Besuch der Meisterschule ist nicht mehr obligatorisch. Da aber umfangreiches Wissen erfordert wird, das man sich meist nicht selbst aneignen kann, besuchen die meisten Anwärter auf die Meisterprüfung eine Meisterschule. Dies kann in Vollzeit aber auch in einer Abendschule, nach der Arbeit, sein.
Teile der Meisterprüfung
In der Meisterprüfung wird die Befähigung zur Führung eines Betriebes und zur Ausbildung von Lehrlingen in dem Handwerk nachgewiesen. Dafür sind vier Prüfungsteile vorgesehen.
In der wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung geht es beispielsweise um Buchhaltung und Gesetze, die das Handwerk und die Betriebsführung im Allgemeinen betreffen. Die arbeitspädagogische Prüfung umfasst den „AdA-Schein“ (Ausbildung der Ausbilder), mit dem die Eignung zur Ausbildung von Jugendlichen in dem Handwerk nachgewiesen wird. Diese beiden Prüfungen sind in allen Meisterprüfungen gleich.
Bei der fachpraktischen Prüfung wird je nach Handwerksberuf eine Arbeitsprobe abgegeben oder zusätzlich eine Meisterprüfungsarbeit verlangt und ein Meisterstück vorgelegt. Bei einem Meisterstück fertigt der Prüfling eigenständig ein Produkt seines Handwerksberufs, das meist spezielle Eigenschaften hat. Beispielsweise kann ein Schreiner einen Schrank bauen, der auf komplizierte Art ausgeführte Drechselarbeiten oder Intarsien aufweist oder ein Geheimfach enthält.
In der fachtheoretischen Prüfung weist der angehende Meister seine Kenntnisse im jeweiligen Handwerksberuf nach.
Je nach Notendurchschnitt, der nicht schlechter als „ausreichend“ sein darf, und einzelnen Noten gilt die Prüfung als bestanden.
Nach der Meisterprüfung
Mit dem erfolgreichen Bestehen der Meisterprüfung erhalten die Geprüften ihren Meisterbrief, dürfen den Meistertitel tragen und entweder als Meister in einem Betrieb arbeiten oder einen eigenen Betrieb führen. Die Ausbildung ist dem Bachelor gleichwertig. Das bedeutet, dass man als Meister ein Studium beginnen kann.