Die Handwerkskammern
In Deutschland gibt es insgesamt 53 Handwerkskammern. Sie sind als die Selbstverwaltung des gesamten Handwerks anzusehen. Andere Berufskammern sind beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Bundessteuerberater-, Tierärzte-, Landwirtschafts- oder auch die Arbeitskammer. Diese 53 Kammern sind über ganz Deutschland verteilt und haben ihre Bezirke so aufgeteilt, dass jeder Betrieb in die Zuständigkeit einer Kammer fällt.
Nach dem Handwerkskammergesetz aus dem Jahr 1897 gründete man ab 1990 insgesamt 71 Handwerkskammer. Sie sind in gewisser Weise als Nachfolger der Zünfte zu sehen. Die Zünfte regelten im Mittelalter alle Belange ihrer Mitglieder. Handwerker waren ohne Zunftangehörigkeit kaum in der Lage, ihren Beruf erfolgreich auszuüben. In den Zünften wurden auch Handwerker aufgefangen, die finanziell oder gesundheitlich nicht in der Lage waren, ihr Handwerk zu betreiben. Auch die Ausbildung, der Meistertitel und die Tradition der Walz entstammen den Zünften.
In der heutigen Zeit werden auch viele Belange der Handwerksbetriebe von der Handwerkskammer geregelt, wie
- Berufsausbildung
- Gesellen- und Meisterprüfungen
- Prüfungsvorschriften und Prüfungsausschüsse
- Führung der Handwerksrolle
- Unterstützung der Behörden in Hinblick auf die Förderung des Handwerks
- Förderung der Handwerksinteressen
- Fortbildungen für Meister und Gesellen
- Sachverständige für alle Belange der Handwerksbetriebe zu bestellen und zu vereidigen
- Schlichtungsstellen
- Rechtsberatung der Kammermitglieder
Die Finanzierung dieser Aufgaben erfolgt über die Mitgliedsbeiträge der Kammermitglieder.